Garantie Alpvolt Rack

1. Garantiegeber

Die Alpvolt Schweiz AG („Alpvolt“) gewährt dem Endkunden eine freiwillige, eingeschränkte Herstellergarantie („Garantie“) für das stationäre Batteriespeichersystem Alpvolt Rack einschliesslich aller werkseitig gelieferten Komponenten.

Diese Garantie gilt zusätzlich zu zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.

2. Erfasste Produkte

Die Garantie gilt ausschliesslich für:

  • Alpvolt Rack Batteriesystem
  • Batterie-Management-System (BMS)
  • Leistungselektronik und Steuerung
  • Gehäuse und interne Verkabelung

Hinweis: Für den Data Logger beträgt die Garantiezeit abweichend nur 1 Jahr.

Nicht erfasst sind

  • externe Wechselrichter oder Drittkomponenten
  • Monitoring-Hardware von Drittanbietern
  • Verbrauchsteile oder Verschleisskomponenten
  • Software-Dienstleistungen Dritter

3. Garantieumfang

3.1 Produktgarantie (Systemgarantie)

Alpvolt garantiert, dass das Alpvolt Rack während der Garantiezeit frei von Material- und Herstellungsfehlern ist, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.

  • Garantiezeit: 10 Jahre ab Installation
  • Beginn mit der fachgerechten Installation oder spätestens 6 Monate nach Herstellungsdatum – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

3.2 Leistungsgarantie (Batteriekapazität)

Alpvolt garantiert für die Batteriezellen:

  • Leistungsgarantie: ≥ 70 % nutzbare Nennkapazität
  • über 10 Jahre oder bis zu 5.000 Vollzyklen – je nachdem, was zuerst eintritt.

Die Leistungsgarantie gilt ausschliesslich für die Batteriekapazität.

4. Voraussetzungen für Garantieansprüche

Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn:

  • der Defekt innerhalb der Garantiezeit auftritt
  • der Mangel innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung gemeldet wird
  • die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgt ist
  • der Betrieb gemäss Installations- und Bedienungsanleitung erfolgt
  • die zulässigen Betriebsbedingungen gemäss dem Benutzerhandbuch eingehalten werden
  • der Temperaturbereich –10 °C bis +50 °C eingehalten wird
  • maximal zwei Vollzyklen pro Tag im Durchschnitt nicht überschritten werden
  • keine nicht autorisierten Änderungen vorgenommen wurden
  • ein Kaufnachweis des Originalprodukts vorgelegt wird (z. B. Rechnung mit Seriennummer)
  • das Produkt innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum installiert und in Betrieb genommen wird
  • bei einer Entladung des Ladestands (SOC) auf 0 % die Batterie innerhalb von 24 Stunden wieder auf mindestens 10 % aufgeladen wird
  • bei einer geplanten Lagerung von mehr als einem Monat die Batterie vorab auf mindestens 50 % aufgeladen wird
  • ab dem auf der Seriennummer angegebenen Herstellungsdatum bis zur Inbetriebnahme alle 6 Monate ein vollständiger Lade-Entlade-Zyklus durchgeführt wird – auch für eingelagerte Produkte. Wird dies unterlassen, kann es zu einem irreversiblen Kapazitätsverlust oder zu Startproblemen kommen.

5. Garantieleistungen

Tritt innerhalb der Garantiezeit ein von der Garantie erfasster Mangel auf, entscheidet Alpvolt nach eigenem Ermessen über folgende Massnahmen:

  • Software- oder Konfigurationsanpassung
  • Reparatur einzelner Komponenten
  • Austausch gegen ein gleichwertiges neues oder generalüberholtes Produkt
  • Gutschrift auf Basis des Restwertes

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Alpvolt über. Die verbleibende Garantiezeit bleibt bestehen. Beträgt sie weniger als 6 Monate, verlängert sie sich automatisch auf mindestens 6 Monate.

6. Garantiemodelle

6.1 Allgemeines

Alpvolt übernimmt die im Zusammenhang mit den Garantieleistungen entstehenden Kosten ausschliesslich im Umfang des für das jeweilige Land geltenden Garantiemodells. Massgeblich ist das im Land der Erstinstallation gültige Garantiemodell. Befindet sich das Produkt ausserhalb dieses Landes, trägt der Garantieberechtigte die daraus entstehenden Mehrkosten.

6.2 Alpvolt Standardgarantie (inklusive)

Leistungsumfang – im Rahmen der Standardgarantie übernimmt Alpvolt:

  • Bereitstellung eines Ersatzteils oder Ersatzgerätes (neu oder generalüberholt)
  • oder Ersatz des marktüblichen Restwerts

Nicht übernommene Kosten:

  • Arbeitszeit für Ausbau/Wiedereinbau
  • Anfahrts- und Reisekosten
  • Transport- und Versandkosten
  • Hebe- oder Spezialgeräte
  • Bauliche Massnahmen
  • Anpassungen an Drittkomponenten
  • Ertragsausfälle oder Folgeschäden

7. Garantieausschlüsse

Die Garantie gilt insbesondere nicht in den folgenden Fällen:

  • normaler Alterung oder Kapazitätsverlust innerhalb der garantierten Grenzwerte
  • Problemen, die nicht auf einen Qualitätsmangel zurückzuführen sind, bereits erstatteten Produkten sowie Produkten mit abgelaufener Garantiezeit
  • Schäden durch unsachgemässen Transport, unsachgemässe Lagerung, Montage, Installation oder Verkabelung (z. B. Herunterfallen, Stösse, Verformung oder Beschädigung durch scharfe Gegenstände)
  • unleserlicher oder veränderter Seriennummer
  • Schäden durch Nichtbenutzung des Produkts über mehr als sechs Monate ohne Lade-Entlade-Wartung oder durch unterlassenes Wiederaufladen innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Entladung
  • Schäden, die nicht auf ein Verschulden von Alpvolt zurückzuführen sind, insbesondere:
    • Fehlfunktionen durch andere Systemkomponenten
    • nicht bestimmungsgemässe Installation, Bedienung oder Wartung entgegen der Bedienungsanleitung
    • Modifikation oder Reparatur der Hard- oder Software ohne Zustimmung von Alpvolt
    • Betrieb mit beschädigten Kabeln, Steckern oder Ausgangsleitungen
    • unsachgemässe Kombination mit anderen Komponenten
    • Reinigung mit aggressiven Chemikalien oder ungeeigneten Reinigungsmitteln
    • unsachgemässer Gebrauch (z. B. Stürze, Überlastung, Nässe, Schnee, korrosive Umgebung ohne Freigabe, extremer Luftdruck, extreme Temperaturen oder Eintauchen in Wasser)
  • fehlendem oder ungültigem Kaufnachweis, Produkten von nicht autorisierten Händlern sowie gestohlenen, verlorenen oder kostenlos erhaltenen Produkten
  • fortgesetztem Betrieb nach einem ausgelösten Alarm oder einer erkannten Störung (z. B. Brand-, Wasser- oder Systemausfall-Alarm), ohne dass innerhalb von 12 Stunden eine Untersuchung erfolgt ist
  • Produkten, die aufgrund von Änderungen nationaler oder regionaler Gesetze und Vorschriften nicht mehr konform sind
  • Schäden durch höhere Gewalt oder ungewöhnliche elektrische Einwirkungen (z. B. Stromausfälle, Überspannungen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben oder Blitzschlag)
  • Vandalismus oder Diebstahl

8. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Alpvolt ausschliesslich nach Massgabe dieser Garantiebedingungen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

9. Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.