Garantie Alpvolt Powerbox
1. Garantiegeber
Die Alpvolt Schweiz AG („Alpvolt“) gewährt dem Endkunden eine freiwillige, eingeschränkte Herstellergarantie („Garantie“) für das stationäre Energiespeichersystem Alpvolt Powerbox einschliesslich aller werkseitig gelieferten Komponenten.
Diese Garantie gilt zusätzlich zu zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.
2. Erfasste Produkte
Die Garantie gilt für die Alpvolt Powerbox einschliesslich:
- Batteriesystem
- Batterie-Management-System (BMS)
- Leistungselektronik und Steuerung
- Kühl- bzw. Klimasystem
- Brandschutz- bzw. Feuerlöschsystem
- Gehäuse und interne Verkabelung
Eingeschränkte Garantie (2 Jahre)
Für folgende Komponenten gilt eine eingeschränkte Garantie von 2 Jahren:
- Dichtungen und Schläuche des Kühl-/Klimasystems
- Patronen des Brandschutzsystems
- Schlösser und mechanische Verschlussteile
- Gehäuseoberflächen (abhängig von Umgebungsbedingungen)
3. Garantieumfang
3.1 Produktgarantie (Systemgarantie)
Alpvolt garantiert, dass die Alpvolt Powerbox während der Garantiezeit frei von Material- und Herstellungsfehlern ist, welche die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
- Garantiezeit: 5 Jahre ab Installation (optional 10 Jahre, sofern vertraglich vereinbart)
- Beginn der Garantiezeit: Datum der fachgerechten Installation oder spätestens 6 Monate nach Herstellungsdatum – massgebend ist der Zeitpunkt, der zuerst eintritt.
3.2 Leistungsgarantie (Batteriekapazität)
Alpvolt garantiert für die Batteriezellen:
- Leistungsgarantie: ≥ 60 % nutzbare Nennkapazität
- über 10 Jahre oder bis zu 8.000 Vollzyklen – je nachdem, was zuerst eintritt.
Die Leistungsgarantie gilt ausschliesslich für die Batteriekapazität.
4. Voraussetzungen für Garantieansprüche
Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn:
- der Defekt innerhalb der Garantiezeit auftritt
- der Mangel innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung schriftlich gemeldet wird
- die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb erfolgt ist
- der Betrieb gemäss Alpvolt Installations- und Bedienungsanleitung erfolgt
- die zulässigen Betriebsbedingungen eingehalten werden
- der Temperaturbereich –25 °C bis +55 °C eingehalten wird
- durchschnittlich maximal zwei Vollzyklen pro Tag nicht überschritten werden
- keine nicht genehmigten Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen wurden
- schwerwiegende Systemfehler (Feuer-, Wasser-, Kühl-, Systemalarme) innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden
- ein Kaufnachweis des Originalprodukts vorgelegt wird (z. B. Rechnung mit Seriennummer)
- das Produkt innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum installiert und in Betrieb genommen wird
- ein Speicherzustand von 0 % innerhalb von 24 Stunden wieder auf mindestens 10 % geladen wird
- bei einer geplanten Lagerung von mehr als einem Monat der Speicher zuvor auf mindestens 50 % geladen wurde
- ab dem auf der Seriennummer angegebenen Herstellungsdatum bis zur Inbetriebnahme alle 6 Monate ein vollständiger Lade-Entlade-Zyklus durchgeführt wird – auch für eingelagerte Produkte. Wird dies unterlassen, kann es zu einem irreversiblen Kapazitätsverlust oder zu Startproblemen kommen.
Wartung
Die regelmässige Wartung gemäss Wartungsplan muss durch Alpvolt oder ein von Alpvolt autorisiertes Partnerunternehmen durchgeführt und dokumentiert werden. Die Wartungsintervalle ergeben sich aus dem jeweils gültigen Service- und Wartungshandbuch. Unterbleibt eine vorgeschriebene Wartung, entfällt der Garantieanspruch.
5. Garantieleistungen
Tritt ein von der Garantie erfasster Mangel auf, entscheidet Alpvolt nach eigenem Ermessen über:
- Software- oder Konfigurationsanpassungen
- Reparatur einzelner Komponenten
- Austausch durch ein gleichwertiges neues oder generalüberholtes Produkt
- Gutschrift auf Basis des anteiligen Restwertes
Ersetzte Komponenten gehen in das Eigentum von Alpvolt über. Die verbleibende Garantiezeit bleibt bestehen; beträgt sie weniger als 6 Monate, verlängert sie sich auf mindestens 6 Monate.
6. Garantiemodelle
6.1 Allgemeines
Alpvolt übernimmt die im Zusammenhang mit Garantieleistungen entstehenden Kosten ausschliesslich im Umfang des jeweils gültigen Garantiemodells. Massgeblich ist das im Land der Erstinstallation gültige Modell.
6.2 Alpvolt Standardgarantie (inklusive)
Leistungsumfang:
- Bereitstellung von Ersatzteilen oder Ersatzgeräten (neu oder generalüberholt)
- oder Erstattung des marktüblichen Restwertes
Nicht übernommen werden:
- Arbeitszeit für Demontage/Montage
- Anfahrts- und Reisekosten
- Transport- und Versandkosten
- Hebe- und Spezialgeräte
- Bauliche Massnahmen
- Anpassungen an Fremdsystemen
- Express- oder Sondertransporte
- Ertragsausfälle oder Folgeschäden
7. Garantieausschlüsse
Die Garantie gilt insbesondere nicht in den folgenden Fällen:
- normaler Alterung oder Kapazitätsverlust innerhalb der garantierten Grenzwerte
- Problemen, die nicht auf einen Qualitätsmangel zurückzuführen sind, bereits erstatteten Produkten sowie Produkten mit abgelaufener Garantiezeit
- Schäden durch unsachgemässen Transport, unsachgemässe Lagerung, Montage, Installation oder Verkabelung (z. B. Herunterfallen, Stösse, Verformung oder Beschädigung durch scharfe Gegenstände)
- unleserlicher oder veränderter Seriennummer
- Schäden durch Nichtbenutzung des Produkts über mehr als sechs Monate ohne Lade-Entlade-Wartung oder durch unterlassenes Wiederaufladen innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Entladung
- Schäden, die nicht auf ein Verschulden von Alpvolt zurückzuführen sind, insbesondere:
- Fehlfunktionen durch andere Systemkomponenten
- nicht bestimmungsgemässe Installation, Bedienung oder Wartung entgegen der Bedienungsanleitung
- Modifikation oder Reparatur der Hard- oder Software ohne Zustimmung von Alpvolt
- Betrieb mit beschädigten Kabeln, Steckern oder Ausgangsleitungen
- unsachgemässe Kombination mit anderen Komponenten
- Reinigung mit aggressiven Chemikalien oder ungeeigneten Reinigungsmitteln
- unsachgemässer Gebrauch (z. B. Stürze, Überlastung, Nässe, Schnee, korrosive Umgebung ohne Freigabe, extremer Luftdruck, extreme Temperaturen oder Eintauchen in Wasser)
- fehlendem oder ungültigem Kaufnachweis, Produkten von nicht autorisierten Händlern sowie gestohlenen, verlorenen oder kostenlos erhaltenen Produkten
- fortgesetztem Betrieb nach einem ausgelösten Alarm oder einer erkannten Störung (z. B. Brand-, Wasser- oder Systemausfall-Alarm), ohne dass innerhalb von 12 Stunden eine Untersuchung erfolgt ist
- Produkten, die aufgrund von Änderungen nationaler oder regionaler Gesetze und Vorschriften nicht mehr konform sind
- Schäden durch höhere Gewalt oder ungewöhnliche elektrische Einwirkungen (z. B. Stromausfälle, Überspannungen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben oder Blitzschlag)
- Vandalismus oder Diebstahl
8. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Alpvolt ausschliesslich nach Massgabe dieser Garantiebedingungen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
