Batteriespeicher sind aus Gewerbe und Industrie nicht mehr wegzudenken. Sie senken Energiekosten, erhöhen den Eigenverbrauch und machen Unternehmen unabhängiger vom Strommarkt.
Doch mit steigender Kapazität steigen auch die Anforderungen: Ab 100 kWh gelten verschärfte Brandschutzvorgaben. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte verständlich – inklusive Praxisbeispielen mit Alpvolt Powerboxen.
Warum ist Brandschutz bei grossen Batteriespeichern so wichtig?
Auch moderne Batteriesysteme speichern grosse Energiemengen. In seltenen Fällen können technische Defekte zu Hitze, Rauchentwicklung oder Bränden führen. Brandschutzmassnahmen sorgen dafür, dass:
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Menschen geschützt werden
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sich ein Brand nicht auf das Gebäude ausbreitet
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Feuerwehr und Einsatzkräfte sicher eingreifen können
-> Ziel ist nicht Panik, sondern kontrollierte Sicherheit.
Was bedeutet die 100-kWh-Grenze?
100 kWh sind schnell erreicht:
Ein typischer Haushalt verbraucht rund 10–15 kWh Strom pro Tag. Im Gewerbe oder in der Landwirtschaft liegt der Verbrauch dagegen oft um ein Vielfaches höher. Entsprechend werden auch deutlich grössere Speicherkapazitäten benötigt. Unsere C&I-Speicher liegen deshalb praktisch immer über 100 kWh.
Ab 100 kWh pro Brandabschnitt gelten Batteriespeicher als grosse stationäre Speichersysteme – mit klaren baulichen Anforderungen.
Zentrale Brandschutzanforderung: Brandabschnitt EI 60
Für LFP-Batteriespeicher ab 100 kWh gilt:
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Aufstellung in einem eigenen Brandabschnitt
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Mindest-Feuerwiderstand EI 60
Das bedeutet: Wände, Decken und Türen halten mindestens 60 Minuten einem Brand stand. Diese Zeit ist entscheidend, um Schäden zu begrenzen und Menschen zu schützen.
Praxis aus der Umsetzung: Alpvolt Powerboxen
Mit den Alpvolt Powerboxen realisieren wir C&I-Speicherlösungen deutlich über 100 kWh – sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden.
Bereits realisierte Projekte umfassen u. a.:
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Remisen
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Kellerräume in Bestandsgebäuden
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separate Technikräume oder Containerlösungen
Entscheidend ist nicht der Standort allein, sondern die korrekte brandschutztechnische Planung.
Wo Batteriespeicher nicht installiert werden dürfen
Unabhängig von der Grösse gilt:
❌ keine Flucht- oder Rettungswege
❌ keine feuer- oder explosionsgefährdeten Räume
Diese Bereiche müssen im Notfall jederzeit sicher bleiben.
Lüftung und Rauchabführung
Batterieräume benötigen häufig Lüftung. Wichtig:
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brandschutztechnische Trennung zu anderen Gebäudeteilen
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z. B. über Brandschutzklappen oder feuerwiderstandsfähige Lüftungskanäle
So wird verhindert, dass Rauch oder Feuer weitergeleitet werden.
Aussenaufstellung als Alternative
LFP-Batteriespeicher dürfen unabhängig von der Grösse auch:
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im Freien (unsere Empfehlung)
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in ISO-Containern (10' / 20’ / 40’)
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oder in separaten Nebenbauten
installiert werden – unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzabstände.
Erfolgsfaktor: frühe Einbindung aller Beteiligten
Aus der Praxis zeigt sich klar:
👉 Erfolgreiche Projekte binden alle Stakeholder frühzeitig ein
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Kunde / Betreiber
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Brandschutzexperte
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ggfs. Gebäudeversicherung und je nach Vorhaben die lokale Feuerwehr
So lassen sich Verzögerungen, Zusatzkosten und spätere Anpassungen vermeiden.
Rechtliche und normative Grundlagen
- VKF-Brandschutzmerkblatt 2005-15 (Ausgabe 2021)
- VKF-FAQ 2005-01 (aktualisiert per September 2025)
- SIA 2061
- Electrosuisse NIN / SNR 460712
Fazit
✔️ C&I-Batteriespeicher über 100 kWh sind sicher realisierbar
✔️ Brandschutz ist planbar und beherrschbar
✔️ Innen- und Aussenlösungen sind möglich
✔️ Erfahrung und frühzeitige Abstimmung sind entscheidend
