Wir elektrifizieren die Schweiz - Alpvolt

Was Betreiber von grossen Solaranlagen wissen müssen

Geschrieben von Alpvolt | 28.05.26 13:00
Wer jetzt handelt, ist vorbereitet. Wer wartet, merkt es beim nächsten Sommertag – dann, wenn der Strom wieder nichts wert ist.


Die Regel, die alles verändert
Artikel 12 der Energieverordnung ist unscheinbar formuliert, hat aber handfeste Konsequenzen: Wer ab 2027 mit einer Anlage über 150 Kilowatt Leistung Strom ins Netz einspeist, erhält dafür nicht mehr den quartalsgemittelten Referenzmarktpreis, sondern den aktuellen Spotmarktpreis, stundengenau.
 
Das klingt technisch. Ist es auch. Aber was es in der Praxis bedeutet, ist simpel: Solarstrom, der über Mittag ins Netz fliesst, wird künftig regelmässig mit null – oder sogar negativem Preis vergütet.
 
Negative Preise? Das ist längst Alltag
In Woche 21 dieses Jahres lagen die Stundenpreise an der Vortagesbörse an fünf von sieben Tagen über Mittag nahe null, resp. an zwei Tagen deutlich unter Null. Nicht kurz, nicht vereinzelt – systematisch, immer dann, wenn in ganz Europa die Sonne scheint und alle gleichzeitig einspeisen.

Bisher war das für grosse Schweizer Betreiber kein Problem, weil die Vergütung am Quartalsdurchschnitt hing. Der Durchschnitt war zwar sinkend, aber immer positiv.
 
Ab 2027 wird diese Absicherung abgeschafft. Der Spotpreis gilt – Stunde für Stunde.

 
Was das konkret bedeutet
Wer eine 200-kWp-Anlage auf dem Gewerbe- oder Industriedach hat und mittags 150 kW ins Netz einspeist, weil der Eigenverbrauch gerade tief ist: Dieser Strom wird im Sommer 2027 teilweise schlicht nichts einbringen. Oder schlimmer: kostet.
 
Die Antwort darauf ist keine Spekulation, sondern Betriebswirtschaft.
 
Erstens: Eigenverbrauch maximieren, konsequenter als je zuvor. Jede Kilowattstunde, die im eigenen Betrieb verbraucht wird, muss nicht verkauft werden.
 
Zweitens: Energiemanagementsystem einsetzen – flexible Verbraucher wie Wärmepumpen, Lüftungen, Ladestationen oder Produktionsprozesse so steuern, dass sie laufen, wenn die Sonne scheint.
 
Drittens: Batteriespeicher prüfen – Überschüsse aus dem Mittagshoch zwischenspeichern und abends wieder ins Gebäude zurückführen, wenn der Strom seinen Wert zurückbekommt.
 
Jetzt ist der Moment für grosse Batterien
Das ist keine Panikreaktion, es ist ein Planungsfenster. Bis Ende 2026 läuft die alte Vergütungslogik noch. Wer in diesem Jahr eine Investitionsentscheidung trifft, kann die Anlage vor dem Regelwechsel in Betrieb nehmen, von den aktuellen LFP-Batteriepreisen profitieren und 2027 mit funktionierender Infrastruktur starten, statt mit Nachholbedarf.
 
Alpvolt liefert LFP-Batteriespeicher ab 40kWh, modular skalierbar bis in den MWh-Bereich – direkt aus der Schweizer Logistik, mit technischer Unterstützung von der Planung bis zur Inbetriebnahme. Wir haben aktuell Lagerware für schnelle Projekte.
 
Kleine Anlagen: alles bleibt wie bisher
Für Betreiber von Anlagen bis 150 kW ändert sich nichts. Die Rückliefervergütung entspricht weiterhin mindestens dem quartalsgemittelten Referenzmarktpreis, die gesetzlichen Mindesttarife gelten weiterhin.
 
Fazit: Wer über 150 kWp hat, sollte jetzt rechnen
Nicht irgendwann. Jetzt. Die Frage ist nicht ob, sondern wie schnell sich ein Batteriespeicher in diesem neuen Umfeld amortisiert – und die Antwort überrascht oft positiv.
 
Wir rechnen das mit dir durch. Konkret, ohne Verkaufsdruck.