Wir elektrifizieren die Schweiz - Alpvolt

Ab 2027 zählt die Stunde

Geschrieben von Alpvolt | 29.09.26, 17:00

Was ab 1. Januar 2027 gilt

Die Verteilnetzbetreiber bleiben verpflichtet, den Solarstrom bestimmter PV-Anlagen abzunehmen und zu vergüten. Das betrifft unter anderem Anlagen bis 3 MW beziehungsweise bis 5'000 MWh Jahresproduktion nach Abzug des Eigenverbrauchs. Anlagen im KEV-System oder mit gleitender Marktprämie sind ausgenommen.

Neu ist, was gilt, wenn sich Produzent und Netzbetreiber nicht auf eine Vergütung einigen: der Day-Ahead-Preis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Er wird am Vortag in einer Auktion bestimmt, steht also für jede Stunde des Folgetags schon fest. Netzbetreiber dürfen weiterhin eigene Modelle anbieten, zum Beispiel eine jährlich festgelegte Vergütung.

Bis Ende 2025 orientierte sich die Vergütung an den Beschaffungskosten des Netzbetreibers, seit Anfang 2026 am vierteljährlichen Referenzmarktpreis. Voraussichtlich ab Winter 2026 wird die Preisauflösung im Zug der europäischen Umstellung zudem von einer Stunde auf 15 Minuten verfeinert.

Und wenn der Preis negativ ist?

Der Spotmarktpreis kann tief ausfallen und gelegentlich auch negativ, vor allem an sonnigen Tagen rund um die Mittagszeit, wenn viele Anlagen gleichzeitig einspeisen. Rechnerisch kann eine Einspeisung dann einen negativen Erlös bringen.

Für kleinere Anlagen bleibt der Investitionsschutz bestehen: Liegt der vierteljährliche Referenzmarktpreis unter der anlagenspezifischen Minimalvergütung, wird zusätzlich zum Spotmarktpreis eine Prämie in Höhe der Differenz ausbezahlt, rückwirkend pro eingespeiste Kilowattstunde. Bei Anlagen bis 30 kW liegt die Minimalvergütung aktuell bei 6 Rp./kWh, bei grösseren Anlagen nimmt sie mit der Leistung ab.

Was das für die Wirtschaftlichkeit heisst

Swissolar hat gemeinsam mit der ZHAW vier Beispielanlagen durchgerechnet: ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus mit ZEV, eine Gewerbe- und Industrieanlage und eine reine Einspeiseanlage. Reagiert der Betreiber nicht auf die Preissignale, verändert sich die Abnahmevergütung so:

Konfiguration Abnahmevergütung
Eigenverbrauch mit Batterie rund 20 bis 30 % weniger
Eigenverbrauch ohne Batterie rund 2 bis 12 % weniger
Kein Eigenverbrauch, keine Batterie rund 2 bis 4 % mehr

Wichtig ist die Einordnung: Die Abnahmevergütung ist nur ein Teil der Erlöse einer Anlage. Der wichtigste Faktor bleibt der Eigenverbrauch, dazu kommen unter anderem die Einmalvergütung, der Steuerabzug und die Herkunftsnachweise. Eine Anlage mit 30 % Eigenverbrauch verliert im Modell rund 15 % bei der Abnahmevergütung, aber insgesamt nur etwa 4 % ihrer Erlöse. Bei Anlagen mit Batterie lag die Auswirkung auf die Gesamterlöse bei rund 5 %, weil dort der Eigenverbrauchsanteil höher ist.

Für Anlagen mit einem gewissen Eigenverbrauch bleiben die Folgen für die Gesamtwirtschaftlichkeit also überschaubar.

Was Speicher und Steuerung beitragen

Interessant wird es dort, wo die Anlage auf die Preise reagieren kann. Eine Batterie muss nicht zwingend schon am Morgen laden. Bei tiefen Preisen um die Mittagszeit kann es sinnvoller sein, die Ladung in diese Stunden zu legen und Kapazität für später freizuhalten, für den Eigenverbrauch am Abend oder für eine Einspeisung zu einem besseren Zeitpunkt.

Ein Energiemanagementsystem kann das automatisch übernehmen und neben der Batterie auch E-Auto, Boiler oder Wärmepumpe einbeziehen. In der Modellrechnung von Swissolar und ZHAW führte die Kombination aus Eigenverbrauch, Batteriespeicher und Optimierung nach Spotmarktpreisen zu rund 23 % tieferen Nettostromkosten.

Unsere Systeme bringen ein internes EMS mit und lassen sich über Modbus TCP anbinden, unter anderem an SmartGridOne, Eluva, Loxone und Energy Control. Eine laufend aktualisierte Übersicht geeigneter Energiemanagementsysteme führt SmartGridready. Wenn deine Plattform nicht dabei ist, schauen wir die Anbindung gerne gemeinsam an.

Was du bei der Planung im Blick behalten kannst

  1. Neue Anlagen als Gesamtsystem denken. Nicht nur die PV-Leistung zählt, sondern das Zusammenspiel von Erzeugung, Speicher und Steuerung.
  2. Bestehende Anlagen kurz prüfen. Eine Nachrüstung mit Batterie und EMS kann sinnvoll sein. Hat die Anlage schon ein EMS, lohnt sich die Frage, ob es dynamische Tarife verarbeiten kann.
  3. Messsystem einplanen. Für die dynamische Vergütung ist ein intelligentes Messsystem erforderlich. Für Bestandsanlagen, die noch nicht entsprechend ausgerüstet sind, gilt eine Übergangsregelung: Bis Ende 2027 bleibt die Abrechnung nach dem bisherigen Modell möglich, der Netzbetreiber muss die dynamische Vergütung spätestens ab 1. Januar 2028 anbieten.

Eine Anlage in Ruhe anschauen

Wer sich das lieber an einer echten Anlage erklären lässt: Am 29. Oktober sind wir bei Refesol in Schüpfen zu Gast, mit Speichern zum Anfassen, Zeit für Fragen und einem Apéro. Eigenverbrauch, Peakshaving und Regelenergie lassen sich dort an der Anlage zeigen, statt nur auf Folien.

Die Anmeldung läuft elektronisch: Zur Batterieschau anmelden ->

Zum Weiterlesen

Hintergrund und häufige Fragen zur neuen Regelung findest du bei Swissolar: Abnahmevergütung bei Swissolar. Die verbindliche Umsetzung bei deinem Netzbetreiber erfährst du am besten direkt bei ihm.

 

Speicher und Energiemanagement besprechen

Schick uns PV-Leistung, Verbrauchsprofil und Lastspitzen deines Projekts. Wir schauen gemeinsam, welche Speichergrösse und welche Steuerung zu diesem Objekt passen.

Übersicht DC-Solarspeicher

Übersicht AC-Solarspeicher

Projekt besprechen ->